Zum Inhalt springen
Logo Kraigerberg Classic

Die Veranstaltung 2025 wird auch zum Kärnten Classic Cup gewertet

Die Kurzausschreibungen, die zu Werbezwecken als Flyer verteilt werden, geben einen gekürzten Auszug dieser Ausschreibung wieder. Im Falle von Auslegungsdifferenzen ist ausschließlich der Text dieser kompletten Ausschreibung maßgeblich und verbindlich.

Die Ausschreibung regelt alle Belange der Veranstaltungen. Eventuell notwendige Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Ausschreibung werden in Form offizieller Bulletins auf der Internet-Seite des Veranstalters bekannt gegeben. Diese sind mit Bekanntgabe, sofort als Teil dieser Ausschreibung, gültig.

Die Devise, maximalen Spaß bei minimalem Aufwand an Zeit und Geld. Man trifft sich einfach am Freitag nach der Arbeit und fährt eine bestimmte Zahl an Sonderprüfungen. Den Kraigerberg hinauf und hinunter.
Für jeden etwas:

Die einfache Aufgabenstellung soll auch Neueinsteiger zur Teilnahme ermutigen. Mit einmaliger Möglichkeit, vor der Veranstaltung wesentliche Grundkenntnisse in einer kleinen Einschulung zu erhalten.
Routiniers können sich unter Wettbewerbsbedingungen auf die nächste große Classic-Rallye vorbereiten.

Kein langes Warten: Das 30-Sekunden-Startintervall ermöglicht eine Veranstaltungsdauer von nur ca. 2,5 Stunden.

Dies ist ganz ausdrücklich kein „Autorennen“: Fahren im normalen Straßenbetrieb, kein besonderes Risiko, gefragt sind Genauigkeit und Zeitgefühl.

Der Name: „Kleiner Preis“ ist ein bewusst gesetzter Kontrapunkt zu den zahlreichen „Großen Preisen“.

Quelle: Open Stree Map (Open-Database-Lizenz)

Der Kleine Preis vom Kraigerberg ist als eine sportliche Gleichmäßigkeitsfahrt für Oldtimer und Youngtimer auf Grundlage dieser vorliegenden Ausschreibung konzipiert. Sie beschränkt sich auf kurze Verbindungsstrecken und Sonderprüfungen.

An keiner Stelle und zu keinem Zeitpunkt wird von den Teilnehmern die Erreichung von Höchstgeschwindigkeiten und/oder kürzesten Fahrzeiten verlangt. Der gesamten Veranstaltung liegt eine Durchschnittsgeschwindigkeit von unter 50 km/h zugrunde.

Der „Kleine Preis vom Kraigerberg“ ist eine freie Veranstaltung, die gemäß den Richtlinien für Gleichmäßigkeitsbewerbe und der Straßenverkehrsordnung (StVO) abgehalten wird. Die gesamte Veranstaltung ist Teil des öffentlichen Straßenverkehrs. Die Wertungsgrundlagen sind in dieser Ausschreibung beschrieben. Diese Regelungen sind, soweit möglich und sinnvoll, den ÖMVV-Richtlinien und den int. FIA-Regeln angelehnt, sowie vieler nat. und int. Gleichmäßigkeitsveranstaltungen angepasst.

  • Planung, Organisation und Durchführung des „Kleinen Preis vom Kraigerberg“
  • Startnummern
  • Fahrtunterlagen
  • Zeitnahme / Auswertung
  • Siegerehrung mit Buffet und 1 Getränke-Gutschein
  • Pokale für die drei Erstplatzierten der Gesamtwertung (Fahrer & Beifahrer)

Veranstalter: 

LUTTENBERGER Eventmarketing

Organisationsleiter:

Herbert Luttenberger
Tel.: 0043 664 210 55 89
E-Mail: luttenberger@micros.at 
Hintnausdorf 23
9300 St. Veit/Glan 
www.kraigerberg.at

Fahrtleiter:

DI Harald Pirtscher
Tel.: 0664/3420149
E-Mail: hpirtscher@gmail.com

Das Veranstaltungs-Büro befindet sich am Veranstaltungstag im „Müllers-Event-Gasthof und Hofladen“ 
9311 Kraig, Meiseldinger Str. 4

START-Adresse: 

9311 Kraig, Meiseldinger Str. 4 / Parkplatz 2

ab sofortVerfügbarkeit der Ausschreibung und Öffnung der Nennliste 
07.04.2025Nennschluss oder bei Erreichen der max. Teilnehmerzahl von 50 PKW

Am Tag der Veranstaltung: 11. April 2025

ab 15:30 UhrAdministrative Abnahme, Ausgabe der Unterlagen und Startnummern
um 16:25 UhrFahrerbesprechung
um 16:40 UhrStart des 1. Teams,
alle weiteren in Reihenfolge der Startnummern, im Abstand von je 30 Sekunden
ca. 21:00Siegerehrung

Alle in- und ausländischen Oldtimerfreunde sind herzlich willkommen. Ein Fahrer und ein Beifahrer bilden ein Team. Ein Fahrerwechsel innerhalb des genannten Teams ist zulässig. Der jeweilige Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis/Führerscheins sein. Spezielle Motorsportlizenzen sind nicht erforderlich. Das Alter des Beifahrers ist freigestellt. Minderjährige Beifahrer werden nur mit einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten zugelassen.

Außer Fahrer und Beifahrer dürfen sich im gesamten Zeitraum der Veranstaltung keine weiteren Personen, auch nicht vorübergehend, im Fahrzeug befinden. Die Anzahl der Teilnehmer ist auf 50 Teams begrenzt. Gegen die evtl. Teilnahme von Mitgliedern des Organisations-Teams ist kein Protest / Einspruch o.ä. möglich.

Grundsätzlich sind alle verkehrssicheren und zugelassenen Fahrzeuge zugelassen.
Die Fahrzeuglautstärke darf 98 dB (A) nicht übersteigen. LKW, Militärfahrzeuge bzw. Automobile in Tarnlackierungen und insbesondere Fahrzeuge, deren optischer und/oder technischer Zustand dem Ansehen der Veranstaltung, oder dem Oldtimersport im Allgemeinen schadet, können durch die Organisatoren von der Teilnahme zurückgewiesen werden.

Klasseneinteilung:

Erstzulassung bis 31.12.1949Oldtimer
Erstzulassung 01.01.1950 bis 31.12.1970Oldtimer
Erstzulassung 01.01.1971 bis 31.12.1993Oldtimer
Erstzulassung 01.01.1994 bis 31.12.2004Youngtimer

Wenn bei Nennschluss in einer Klasse weniger als 3 Nennungen eingegangen sind, wird diese Klasse mit der nächst höheren Klasse zusammengelegt. Alle Fahrzeuge müssen ordentlich zur Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen sein und den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechen. Die alleinige Verantwortung für Zulassung und Verkehrssicherheit liegt beim Fahrer bzw. Halter des teilnehmenden Fahrzeuges.

Nennungen sind ausschließlich über die Internetseite www.kraigerberg.at/Luttenberger Event möglich:


Das Nenngeld ist bis 28.02.2025 fällig und auf das folgende Konto zu überweisen:

“LUTTENBERGER EVENTMARKETING“ IBAN: AT93 3947 5000 0008 7619 BIC: RZKTAT2K475

Das Nenngeld ist Reuegeld.
Das NENNGELD beträgt € 140,- inkl. Buffet & 1 Getränk (Gutschein)

Für Nennungen die erst nach dem Nennungsschluss eingehen, oder für die das Nenngeld erst nach Nennungsschluss bezahlt wird, gilt ausnahmslos das erhöhte (Nach)-Nenngeld in Höhe von € 160,-.

Das Nenngeld gilt je Fahrzeug mit Fahrer und Beifahrer und beinhaltet alle Leistungen des Veranstalters. Durch Abgabe einer Nennung und deren Bestätigung durch den Veranstalter, entsteht ein Vertrag.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Veranstaltung zu verschieben, abzusagen, oder einzelne Nennungen – auch ohne Begründung – zurückzuweisen.
Nenngeld wird nur bei Absage der Veranstaltung, oder bei Ablehnung/Zurückweisung der Nennung eines Teams am Tag der Veranstaltung, an dieses zurückerstattet.

Der Veranstalter schließt eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung ab.
Die Fahrzeuge müssen eine Mindest-Haftpflichtversicherung von € 1.000.000,- pauschal besitzen. Mit Abgabe der Anmeldung erklärt der Fahrer, dass für das genannte Fahrzeug eine den Vorschriften entsprechende Haftpflichtversicherung uneingeschränkt in Kraft ist.
Der Veranstalter lehnt jede Verantwortung für Personen- und Sachschäden, die während der Veranstaltung und/oder durch Teilnahme an der Veranstaltung entstehen, ab. Jeder Fahrer hat die von ihm bzw. seinem Fahrzeug verursachten Personen- und Sachschäden selbst zu tragen. In diesem Zusammenhang wird auf die Haftungsverzichterklärung des Nennformulars hingewiesen, die durch Abgabe einer Nennung uneingeschränkt anerkannt wird.

Jedes Team erhält nach erfolgreicher Dokumentenabnahme 2 Startnummern und die verbindlich vom Veranstalter gestellte Werbung. Fahrzeuge ohne Kennzeichnung und/oder ohne Veranstalterwerbung können vom Start zurückgewiesen werden.
Teilnehmer des „Kleinen Preis vom Kraigerberg“ müssen die Kennzeichnungen des Veranstalters am Fahrzeug führen. Die Startnummern sind auf jeder Seite auf den vorderen Türen oder den hinteren Seitenscheiben des Fahrzeugs anzubringen. Diese Kennzeichnung hat noch vor der technischen Abnahme zu erfolgen. Verwechselungen mit ehemaligen, evtl. historischen Startnummern, sind durch geeignetes Abdecken auszuschließen.

Die Form und der Umfang der Fahrzeugabnahme bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Sie erfolgt ab ca. 15:30 Uhr unmittelbar am Vorstart-Aufstellplatz.
Diese entbindet den Fahrer / Halter nicht von seiner Verpflichtung gegenüber der Betriebs- und Verkehrssicherheit, sowie der Straßenverkehrsordnung/Straßenverkehrszulassungsordnung.

Die Startreihenfolge / Startnummern legt der Veranstalter / Fahrtleiter fest.
Am Tag der Veranstaltung wird diese Reihung nicht mehr geändert. Die Liste der zum Start zugelassenen Teams, sowie die für jedes Team verbindliche Startzeit zur Classic wird vor der Fahrerbesprechung im Büro/Abnahme ausgehängt.

Teilnehmer die nach 16:15 Uhr die SP-Strecke befahren, können von der Wertung ausgeschlossen werden.
Die Sonderprüfungen werden grundsätzlich im Abstand von 30 Sekunden gestartet. Die Startfreigabe erfolgt durch eindeutiges (Hand-)Zeichen des Start-Zeitnehmers an der Lichtschranke. Sollte die Startfreigabe durch eine Startampel (Optional) erfolgen, gibt der Lichterwechsel von ROT auf GRÜN den Start frei. Jede Verspätung am Start der Veranstaltung, am Start der nächsten Sonderprüfung (SP), wird bei einer Startverzögerung von mehr als 10 Sek. mit 1.000 Punkten bestraft.

Frühstart: Passieren der SP Startlinie vor Startfreigabe, bzw. Ampellicht zeigt noch nicht GRÜN, wird mit 100 Punkten vom Zeitnehmer bestraft.

Auf den Sonderprüfungen ist eine vom Veranstalter vorgegebene Sollzeit zwischen der Startlinie und der Ziellinie einzuhalten. Die Einhaltung der vorgegebenen Zeiten wird am Start und am Ziel jeder Sonderprüfung per Lichtschranke kontrolliert.

Abweichungen von dieser Sollzeit ergeben Punkte. Je 1/100 Sekunde – 1 Punkt.

Die Ziel-Kontrollzone beginnt in Sichtweite der SP-Zielzeitnahme.
In der Ziel-Kontrollzone ist jegliches anhalten und/oder stehenbleiben untersagt. Bei Feststellung (Stillstand eines Rades) durch den Ziel-Zeitnehmer werden 1.000 Punkte Strafzeit addiert.

Vom Veranstalter wird KEIN Bordbuch/Roadbook erstellt.

Mit den Unterlagen erhält jedes Team bei der Dokumentenabnahme seine Zeitkarte, auf der die Sollzeiten für die Sonderprüfungen angegeben sind.

Die Verwendung von Uhren und Stoppuhren jeder Art und Anzahl, ist freigestellt. Spezielle Wegstreckenzähler sind zugelassen, wenn diese ihre Impulse von einem fest mit dem Fahrzeug verbundenen Geber beziehen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dass während der Veranstaltung produzierte Foto- Film- und Videoaufnahmen zu jeglichen Zwecken verwendet werden können. Es entstehen daraus keine wie immer gearteten Ansprüche, auch wenn die Veröffentlichung in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Veranstaltung steht.

Die Bestimmungen dieser Ausschreibung können je nach den Erfordernissen ergänzt oder geändert werden. Jede Ergänzung oder Änderung wird als Bulletin in nummerierter Reihenfolge, bis zum Startzeitpunkt des ersten Teams im Büro, danach rechtzeitig an der nächsten, noch von allen Teams anzufahrenden Kontrolle veröffentlicht.

Bulletins werden sofort nach Veröffentlichung zum Teil dieser Ausschreibung.
Verbindliche Aussagen zur Anwendung und Auslegung der Ausschreibung trifft der Organisationsleiter oder der Fahrtleiter. Letzte Entscheidungen bleiben ausschließlich dem Fahrtleiter vorbehalten, diese sind endgültig.

Alle Pokale werden für Fahrer und Beifahrer ausgegeben.
Die Gesamtsieger „Kleiner Preis vom Kraigerberg“ erhalten Gesamtsiegerpokale vom 1. bis 3. Rang.
Die Vergabe von weiteren Sach- und Ehrenpreisen bleibt dem Veranstalter vorbehalten.
Die Siegerehrung ist Teil der Veranstaltung. Es werden keine Pokale sowie Sach- und Ehrenpreise nachgesendet.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Die Wertung erfolgt auf allen Prüfungen durch Messung der tatsächlichen Abweichung von der vorgegebenen Sollzeit in 1/100 Sekunden. Diese Abweichung von der vorgeschriebenen Sollzeit wird in Punkten angegeben. Abweichungen im plus oder minus Bereich werden gleichermaßen gewertet. Die Summe der Punkte ergibt die Wertungsgrundlage.

Das Team mit der geringsten Zahl an Punkten ist Gesamtsieger, bzw. in seiner Klasse Klassensieger. Weitere Platzierungen in aufsteigender Reihenfolge der erreichten Punkte. Bei Punktegleichstand (ex aequo) entscheidet das bessere Ergebnis der ersten Prüfung, sollte es danach immer noch einen Punktegleichstand geben, entscheidet das bessere Ergebnis der zweiten Prüfung, diese Vorgehensweise wird fortgesetzt bis ein Ergebnis feststeht.

Alle Zeitnehmer an den Messstellen der Prüfungen sind als Sachrichter eingesetzt, ihre Feststellungen sind Tatsachenentscheidungen.
Für die Wertung des KCC wird eine Gesamtwertung der Klassen 1-5 erstellt.

1km/h Abweichung bei Geschwindigkeitsmessung10 Pkt.
Abweichung von der Sollzeit auf den Prüfungen, je 1/100 Sekunde1 Pkt.
Maximale Punktzahl je Prüfung1.000 Pkt.
Zu frühes Starten,- vor Startfreigabe ( ggf. Ampel mit grünem Licht )100 Pkt.
Zu frühes Anfahren einer Zeitkontrolle (ZK) je angefangene 30 Sek. / rote Kennzeichnun1.000 Pkt.
Anhalten in der Kontrollzone Ziel einer SP1.000 Pkt.
Umwerfen und/oder verschieben einer Pylone, je Pylone100 Pkt.
Befahren der Strecke vor Freigabe300 Pkt.
Jede Verspätung am Start der Veranstaltung, je angefangene Minute*100 Pkt.
Überholen und/oder Behindern in der ZK-Kontrollzone500 Pkt.
Anfahren einer Kontrolle (ZK, PK, SP-Start / SP-Ziel ) aus falscher Richtung1000 Pkt.
Fahrzeuge mit Verspätung an einer Zeitkontrolle (ZK)
und werden nur noch am Ende des Starterfeldes zum Start zugelassen.
1.000 Pkt.
Verlust eines Teils der Fahrzeugkennzeichnung1.000 Pkt.
Verlust der gesamten FahrzeugkennzeichnungWertungsausschluss
Verlust der Time Card / ZeitkarteWertungsausschluss
Training, Abfahren der SP-Strecke nach 16:30 UhrWertungsausschluss
Grobe Unsportlichkeiten, bewusste Behinderungen oder Gefährdungen
**nach Ermessen des Fahrtleiters;
Wertungsausschluss**


Fahrzeuge mit mehr als 10 Minuten Verspätung an einer ZK, oder kumuliert an mehreren ZK ́s, werden nach Entscheidung der Fahrtleitung, wegen Störung des Zeitplans, vom Start ausgeschlossen.
Auch bei zu drastischer Abweichung von der vorgeschriebenen Sollzeit behält sich die Fahrtleitung den Wertungsausschluss für das betroffene Team vor.

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.

Kontakt mit uns: Wenn Sie per Formular auf der Website oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bis auf Widerruf Ihrerseits gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. 

Cookies: Unsere Website verwendet so genannte Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an. Wir nutzen Cookies dazu, unser Angebot nutzerfreundlich zu gestalten. Einige Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese löschen. Sie ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen. Wenn Sie dies nicht wünschen, so können Sie Ihren Browser so einrichten, dass er Sie über das Setzen von Cookies informiert und Sie dies nur im Einzelfall erlauben. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein.

Ihre Rechte: Ihnen stehen bezüglich Ihrer bei uns gespeicherten Daten grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei uns oder der Datenschutzbehörde beschweren.

Der Organisationsleiter / der Fahrtleiter
St. Veit/Glan, Jänner 2024

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner