
Ausschreibung
Kraigerberg Classic RALLYE NEU
ÖMVV – Staatsmeisterschaftslauf 2026

Die Kurzausschreibungen, die zu Werbezwecken als Flyer verteilt werden, geben einen gekürzten Auszug dieser Ausschreibung wieder.
Im Falle von Auslegungsdifferenzen ist ausschließlich der Text dieser kompletten Ausschreibung maßgeblich und verbindlich.
Die Ausschreibung regelt alle Belange der Veranstaltungen. Eventuell notwendige Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Ausschreibung werden in Form offizieller Bulletins auf der Internet-Seite des Veranstalters bekannt gegeben. Diese sind mit Bekanntgabe, sofort als Teil dieser Ausschreibung, gültig.
Vorwort
Die Devise, maximalen Spaß bei minimalem Aufwand an Zeit und Geld. Man trifft sich einfach am Freitag nach der Arbeit und fährt eine bestimmte Zahl an Sonderprüfungen. Nach nunmehr 9 Läufen ist es an der Zeit, einmal neue Wege zu beschreiten. Bei uns natürlich zu befahren, idealerweise im Oldtimer.
Kein langes Warten: Das 30-Sekunden-Startintervall ermöglicht eine Veranstaltungsdauer von nur ca. 3 Stunden.
Dies ist ganz ausdrücklich kein „Autorennen“: Fahren im normalen Straßenbetrieb, kein besonderes Risiko, gefragt sind Genauigkeit und Zeitgefühl.
Grundlagen der Veranstaltung
Der Kleine Preis vom Kraigerberg ist als eine sportliche Gleichmäßigkeitsfahrt für Oldtimer und Youngtimer auf Grundlage dieser vorliegenden Ausschreibung konzipiert. Sie beschränkt sich auf kurze Verbindungsstrecken und Sonderprüfungen.
An keiner Stelle und zu keinem Zeitpunkt wird von den Teilnehmern die Erreichung von Höchstgeschwindigkeiten und/oder kürzesten Fahrzeiten verlangt. Der gesamten Veranstaltung liegt eine Durchschnittsgeschwindigkeit von unter 50 km/h zugrunde.
Der „Kleine Preis vom Kraigerberg“ ist eine freie Veranstaltung, die gemäß den Richtlinien für Gleichmäßigkeitsbewerbe und der Straßenverkehrsordnung (StVO) abgehalten wird. Die gesamte Veranstaltung ist Teil des öffentlichen Straßenverkehrs. Die Wertungsgrundlagen sind in dieser Ausschreibung beschrieben. Diese Regelungen sind, soweit möglich und sinnvoll, den ÖMVV-Richtlinien und den internationalen FIA-Regeln angelehnt, sowie vielen nationalen und internationalen Gleichmäßigkeitsveranstaltungen angepasst.
Leistungen des Veranstalters sind:
- Planung, Organisation und Durchführung des „Kleinen Preis vom Kraigerberg“
- Startnummern
- Fahrtunterlagen
- Zeitnahme / Auswertung
- Siegerehrung mit Buffet und 1 Getränke-Gutschein
- Pokale für die drei Erstplatzierten der Gesamtwertung (Fahrer & Beifahrer)
Organisation
Veranstalter:
LUTTENBERGER Eventmarketing
Organisationsleiter:
Herbert Luttenberger
Tel.: +43 664 210 55 89
E-Mail: luttenberger@micros.at
Hintnausdorf 23
9300 St. Veit/Glan
www.kraigerberg.at
Fahrtleiter:
Dieter Schelske
Tel.: +43 670 202 84 15
E-Mail: schelske.dieter@gmail.com
Treffpunkt Adresse und Abnahme:
Das Veranstaltungs-Büro befindet sich am Veranstaltungstag im „Müllers-Event-Gasthof und Hofladen“
9311 Kraig, Meiseldinger Str. 4
START-Adresse:
9311 Kraig, Meiseldinger Str. 4 / Parkplatz 2
Zeitplan
ab sofort | Verfügbarkeit der Ausschreibung und Öffnung der Nennliste |
12.04.2026 | Nennschluss oder bei Erreichen der max. Teilnehmerzahl von 40 PKW |
Am Tag der Veranstaltung: 17. April 2026
ab 14:30 Uhr | Administrative Abnahme, Ausgabe der Unterlagen und Startnummern |
um 16:10 Uhr | Fahrerbesprechung: Anwesenheitspflicht, je Team mind. 1 Fahrer |
um 16:30 Uhr | Start des 1. Teams, alle weiteren in Reihenfolge der Startnummern, im Abstand von je 30 Sekunden |
ca. 20:30 | Siegerehrung |
Zugelassene Teilnehmer
Alle in- und ausländischen Oldtimerfreunde sind herzlich willkommen. Ein Fahrer und ein Beifahrer bilden ein Team. Ein Fahrerwechsel innerhalb des genannten Teams ist zulässig. Der jeweilige Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis/Führerscheins sein. Spezielle Motorsportlizenzen sind nicht erforderlich. Das Alter des Beifahrers ist freigestellt. Minderjährige Beifahrer werden nur mit einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten zugelassen.
Außer Fahrer und Beifahrer dürfen sich im gesamten Zeitraum der Veranstaltung keine weiteren Personen, auch nicht vorübergehend, im Fahrzeug befinden. Die Anzahl der Teilnehmer ist auf 40 Teams begrenzt.
Zugelassene Fahrzeuge / Klasseneinteilung
Grundsätzlich sind alle ordentlich zum Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge willkommen.
Die Fahrzeuglautstärke darf 98 dB (A) nicht übersteigen. LKW, Militärfahrzeuge bzw. Automobile in Tarnlackierungen und insbesondere Fahrzeuge, deren optischer und/oder technischer Zustand dem Ansehen der Veranstaltung, oder dem Oldtimersport im Allgemeinen schadet, können durch die Organisatoren von der Teilnahme zurückgewiesen werden.
Klasseneinteilung:
Klasse 1 | Erstzulassung bis 31.12.1949 |
Klasse 2 | Erstzulassung 01.01.1950 bis 31.12.1970 |
Klasse 3 | Erstzulassung 01.01.1971 bis 31.12.1996 |
Klasse 4 | Erstzulassung 01.01.1997 bis heute |
Wenn bei Nennschluss in einer Klasse weniger als 3 Nennungen eingegangen sind, wird diese Klasse mit der nächst höheren Klasse zusammengelegt. Alle Fahrzeuge müssen ordentlich zur Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen sein und den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechen. Die alleinige Verantwortung für Zulassung und Verkehrssicherheit liegt beim Fahrer bzw. Halter des teilnehmenden Fahrzeuges.
Nennungen / Nenngeld
Nennungen sind ausschließlich über die Internetseite www.kraigerberg.at/Luttenberger Event möglich:
Das Nenngeld ist bis 28.02.2026 fällig und auf das folgende Konto zu überweisen:
“LUTTENBERGER EVENTMARKETING“ IBAN: AT93 3947 5000 0008 7619 BIC: RZKTAT2K475
Das Nenngeld ist Reuegeld.
Das NENNGELD beträgt € 175,- inkl. Buffet & 1 Getränk (Gutschein) für 2 Personen
Für Nennungen die erst nach dem Nennungsschluss eingehen, oder für die das Nenngeld erst nach Nennungsschluss bezahlt wird, gilt ausnahmslos das erhöhte (Nach)-Nenngeld in Höhe von € 190,-.
Das Nenngeld gilt je Fahrzeug mit Fahrer und Beifahrer und beinhaltet alle Leistungen des Veranstalters. Durch Abgabe einer Nennung und deren Bestätigung durch den Veranstalter, entsteht ein Vertrag.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Veranstaltung zu verschieben, abzusagen, oder einzelne Nennungen – auch ohne Begründung – zurückzuweisen.
Nenngeld wird nur bei Absage der Veranstaltung, oder bei Ablehnung/Zurückweisung der Nennung eines Teams am Tag der Veranstaltung, an dieses zurückerstattet.
Versicherung
Der Veranstalter schließt eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung ab.
Die Fahrzeuge müssen eine Mindest-Haftpflichtversicherung von € 1.000.000,- pauschal besitzen. Mit Abgabe der Anmeldung erklärt der Fahrer, dass für das genannte Fahrzeug eine den Vorschriften entsprechende Haftpflichtversicherung uneingeschränkt in Kraft ist und dass er dies auf Verlangen bei der Abnahme auch nachweisen kann.
Der Veranstalter lehnt jede Verantwortung für Personen- und Sachschäden, die während der Veranstaltung und/oder durch Teilnahme an der Veranstaltung entstehen, ab. Jeder Fahrer hat die von ihm bzw. seinem Fahrzeug verursachten Personen- und Sachschäden selbst zu tragen. In diesem Zusammenhang wird auf die Haftungsverzichterklärung des Nennformulars hingewiesen, die durch Abgabe einer Nennung uneingeschränkt anerkannt wird.
Fahrzeugkennzeichnung & Abnahme
Jedes Team erhält nach erfolgreicher Dokumentenabnahme 2 Startnummern und die verbindlich vom Veranstalter gestellte Werbung. Fahrzeuge ohne Kennzeichnung und/oder ohne Veranstalterwerbung können vom Start zurückgewiesen werden.
Teilnehmer des „Kleinen Preis vom Kraigerberg“ müssen die Kennzeichnungen des Veranstalters am Fahrzeug führen. Die Startnummern sind auf jeder Seite auf den vorderen Türen oder den hinteren Seitenscheiben des Fahrzeugs anzubringen. Verwechselungen mit ehemaligen, evtl. historischen Startnummern, sind durch geeignetes Abdecken auszuschließen.
Die Form und der Umfang der Fahrzeugabnahme bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Sie erfolgt ab ca. 15:30 Uhr unmittelbar am Vorstart-Aufstellplatz.
Diese entbindet den Fahrer / Halter nicht von seiner Verpflichtung gegenüber der Betriebs- und Verkehrssicherheit, sowie der Straßenverkehrsordnung/Straßenverkehrszulassungsordnung.
Startreihenfolge / Startzeit
Die Startreihenfolge / Startnummern legt der Veranstalter / Fahrtleiter fest.
Am Tag der Veranstaltung wird diese Reihung nicht mehr geändert. Die Liste der zum Start zugelassenen Teams, sowie die für jedes Team verbindliche Startzeit zur Classic wird vor der Fahrerbesprechung im Büro/Abnahme ausgehängt.
Durchführungsbestimmung
Teilnehmer die nach 16:00 Uhr die SP-Strecke befahren, können von der Wertung ausgeschlossen werden.
Die Sonderprüfungen werden grundsätzlich im Abstand von 30 Sekunden gestartet. Die Startfreigabe erfolgt durch eindeutiges (Hand-)Zeichen des Start-Zeitnehmers an der Lichtschranke. Sollte die Startfreigabe durch eine Startampel (Optional) erfolgen, gibt der Lichterwechsel von ROT auf GRÜN den Start frei. Jede Verspätung am Start der Veranstaltung, sowie am Start der nächsten Sonderprüfung (SP), wird bei einer Startverzögerung von mehr als 10 Sek.gemäß der Wertungstabelle bestraft.
Frühstart: Passieren der SP Startlinie vor Startfreigabe, bzw. Ampellicht zeigt noch nicht GRÜN, wird mit 100 Punkten vom Zeitnehmer bestraft.
Auf den Sonderprüfungen ist eine vom Veranstalter vorgegebene Sollzeit zwischen der Startlinie und der Ziellinie einzuhalten. Die Einhaltung der vorgegebenen Zeiten wird am Start und am Ziel jeder Sonderprüfung per Lichtschranke kontrolliert.
Abweichungen von dieser Sollzeit ergeben Punkte. Je 1/100 Sekunde – 1 Punkt.
Die Ziel-Kontrollzone beginnt in Sichtweite der SP-Zielzeitnahme.
In der Ziel-Kontrollzone ist jegliches anhalten und/oder stehenbleiben untersagt. Bei Feststellung (Stillstand eines Rades) durch den Ziel-Zeitnehmer werden 1.000 Punkte Strafzeit addiert.
Bordbuch
Vom Veranstalter wird KEIN Bordbuch/Roadbook erstellt.
TimeCard / Zeitkarte
Mit den Unterlagen erhält jedes Team bei der Dokumentenabnahme seine Zeitkarte, auf der die Sollzeiten für die Sonderprüfungen angegeben sind. Eigene Eintragungen, Notizen – insbesondere eigene Zeitenberechnungen auf der gesamten Zeitkarte – sind verboten.
Zugelassene Hilfsmittel
Die Verwendung von Uhren und Stoppuhren jeder Art und Anzahl, ist freigestellt. Spezielle Wegstreckenzähler sind zugelassen, wenn diese ihre Impulse von einem fest mit dem Fahrzeug verbundenen Geber beziehen.
Fest im Fahrzeug installierte/verbundene Schnittzeitenberechner sind verboten. Bei festgestellter Zuwiderhandlung erfolgt Wertungsverlust!
Fotos & Presse
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dass während der Veranstaltung produzierte Foto- Film- und Videoaufnahmen zu jeglichen Zwecken verwendet werden können. Es entstehen daraus keine wie immer gearteten Ansprüche, auch wenn die Veröffentlichung in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Veranstaltung steht.
Ergänzungen zur Anwendung und Auslegung der Ausschreibung
Die Bestimmungen dieser Ausschreibung können je nach den Erfordernissen ergänzt oder geändert werden. Jede Ergänzung oder Änderung wird als Bulletin in nummerierter Reihenfolge, bis zum Startzeitpunkt des ersten Teams im Büro, danach rechtzeitig an der nächsten, noch von allen Teams anzufahrenden Kontrolle veröffentlicht.
Bulletins werden sofort nach Veröffentlichung zum Teil dieser Ausschreibung.
Verbindliche Aussagen zur Anwendung und Auslegung der Ausschreibung trifft der Organisationsleiter oder der Fahrtleiter. Letzte Entscheidungen bleiben ausschließlich dem Fahrtleiter vorbehalten, diese sind endgültig.
Preise und Pokale
Alle Pokale werden für Fahrer und Beifahrer ausgegeben.
Die Gesamtsieger „Kleiner Preis vom Kraigerberg“ erhalten Gesamtsiegerpokale vom 1. bis 3. Rang.
Die Vergabe von weiteren Sach- und Ehrenpreisen bleibt dem Veranstalter vorbehalten.
Die Siegerehrung ist Teil der Veranstaltung. Es werden keine Pokale sowie Sach- und Ehrenpreise nachgesendet.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Wertung
Die Wertung erfolgt auf allen Prüfungen durch Messung der tatsächlichen Abweichung von der vorgegebenen Sollzeit in 1/100 Sekunden. Diese Abweichung von der vorgeschriebenen Sollzeit wird in Punkten angegeben. Abweichungen im plus oder minus Bereich werden gleichermaßen gewertet. Die Summe der Punkte ergibt die Wertungsgrundlage.
Das Team mit der geringsten Zahl an Punkten ist Gesamtsieger, bzw. in seiner Klasse Klassensieger. Weitere Platzierungen in aufsteigender Reihenfolge der erreichten Punkte. Bei Punktegleichstand (ex aequo) entscheidet das bessere Ergebnis der ersten Prüfung. Sollte es danach immer noch einen Punktegleichstand geben, entscheidet das bessere Ergebnis der zweiten Prüfung. Diese Vorgehensweise wird fortgesetzt bis ein Ergebnis feststeht.
Alle Zeitnehmer an den Messstellen der Prüfungen sind als Sachrichter eingesetzt, ihre Feststellungen sind Tatsachenentscheidungen, gegen die weder Protest noch Einspruch möglich ist. Über eine Überprüfung durch die Fahrtleitung entscheidet die Organisationsleitung ggf. selbst.
Wertung / Punkte:
Abweichung von der Sollzeit auf den Prüfungen, je 1/100 Sekunde | 1 Pkt. |
Abweichung von der Geschwindigkeit in km/h, je 1 km/h | 10 Pkt. |
Umwerfen und/oder verschieben einer Pylone, je Pylone | 100 Pkt. |
Abweichung von der Idealzeit an einer Zeitkontrolle (ZK), je angefangener Minute | 100 Pkt. |
Jede Verspätung am Start (ZK 0) der Veranstaltung, je angefangener Minute* | 100 Pkt. |
Jede Verspätung am Start einer SP von mehr als 10 Sek. | 100 Pkt. |
Zu frühes Starten an einer SP vor Startzeichen / grünes Ampellich | 100 Pkt. |
Anhalten in einer Ziel-Kontrollzone (Räderstillstand) | 500 Pkt. |
Überholen und/oder Behindern in ZK und SP-Start-Kontrollzonen | 500 Pkt. |
Behinderung bzw. unsportliches Verhalten in SP-Ziel-Kontrollzonen | 1.000 Pkt. |
Anfahren einer Kontrolle (ZK, PK, Start-Ziel-Kontrolle) aus falscher Richtung | 1.000 Pkt. |
Auslassen einer SP-Sonderprüfung, in Teilen oder komplett | 1.000 Pkt. |
Verlust eines Teils der Fahrzeugkennzeichnung/Veranstalterwerbung | 1.000 Pkt. |
Abfahren, Besichtigung oder Training auf der Veranstaltungsstrecke nach 16:00 Uhr | 1.000 Pkt. |
Wiederholtes Befahren der Strecke nach 16.00 Uhr | Wertungsausschluss |
Manipulation der Zeitkarte | Wertungsausschluss |
Verlust der Zeitkarte / TimeCard | Wertungsausschluss |
Verlust der gesamten Fahrzeugkennzeichnung | Wertungsausschluss |
* Teams mit einer Verspätung von mehr als einer Minute können sich am Ende der Startreihenfolge noch einmal zur ZK 0 anstellen. |
Fahrzeuge mit mehr als 10 Minuten Verspätung an einer ZK, oder kumuliert an mehreren ZK ́s, werden nach Entscheidung der Fahrtleitung, wegen Störung des Zeitplans, von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen
Auch bei zu drastischer Abweichung von der vorgeschriebenen Sollzeit behält sich die Fahrtleitung den Wertungsausschluss für das betroffene Team vor.
Protestklausel
Jede Art von Protest ist unzulässig. Ein Protest und/oder Einspruch gegen die Zeitnahme ist nicht zulässig. Einspruch gegen die Auswertung ist im Falle eines „augenscheinlichen“ Fehlers der Auswertung nur direkt beim Organisationsleiter oder Fahrtleiter möglich. Diese entscheiden gemeinsam und endgültig.
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Der Organisationsleiter H. Luttenberger / der Fahrtleiter D. Schelske
St. Veit/Glan, Mai 2025